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Beiliegende Entwürfe der Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen.
Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 25. April 2024 folgenden Gesetzesbeschluss gefasst hat, der einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden kann.
Bei der Marktgemeinde Kottingbrunn gelangt ein Dienstposten im Bereich Finanzverwaltung (Beschäftigungsausmaß 30 bis 38,5 Wochenstunden) zur Besetzung.
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