Keine Rücknahme von PV Modulen, XPS und KMF

aus gegebenen Anlass informiert der GVA Baden über den aktuellen Gesetzesstand und über die korrekte Vorgehensweise bei:

1. Photovoltaik (PV) Modulen
2. Extrudiertes Polystyrol (XPS)
3. Künstliche Mineral Faser (KMF) 

1.) PV-Module:

• Keine Übernahme am ASZ!
• PV Module gelten immer als Geräte für gewerbliche Zwecke!
• Geräte für gewerbliche Zwecke sind von den Herstellern zurückzunehmen!
• Werden trotzdem PV Module angenommen so kann der GVA Baden keine Entsorgung veranlassen, da wir hierzu nicht berechtigt sind!
• Achtung, die Kosten der Entsorgung müssten vom Verursacher (Anlieferer, Übernehmer) getragen werden

Unter PV Module sind jene Geräte (Module) gemeint, die zur Stromproduktion am Dach oder sonst wo fix montiert sind! Andere, solarbetriebene Geräte gehören grundsätzlich zu den Elektro- u. Elektronikgeräten (Solarleuchte etc.) und daher zur EAG Sammlung. Leider ist es in der Praxis noch immer so, dass es noch kein funktionierendes Rücknahmenetz der Hersteller (Händler) gibt.

2.) XPS- Extrudiertes Polystyrol (Styrodur – färbig, meist rosa oder blau)

• Keine Übernahme am ASZ!
• Kostenpflichtige (!) Abgabemöglichkeit in Haushaltsmengen bei der Regionalen Übernahmestelle: NUA-Abfallwirtschaft GmbH Traiskirchen Wiener Neustädterstraße 141-143 A-2514 Traiskirchen
• XPS wurde in Österreich und anderen Ländern bis 2004 mit FCKW/HFCKW/HFKW geschäumt. Dadurch fällt dieses XPs unter die gefährlichen Abfälle. Erst seit 2009 ist, unter Berücksichtigung von Importen, davon auszugehen, dass die Verwendung eines alternativen Schäumungsstoffes erfolgt ist.
• XPS vor 2009 fällt demnach unter gefährliche Abfälle und ist getrennt zu sammeln und einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage für gefährliche Abfälle zu übergeben. Am ASZ darf kein XPS, das erkennbar vor 2009 erzeugt wurde, angenommen werden.
• XPS nach 2009 ist in Folge eines Gehalts an HBCD (Hexabromcyclododekan) als POP-Abfall einzustufen und demnach einer thermischen Verwertung für nicht gefährliche Abfälle zu übergeben - Mitsammlung im Sperrmüll.

3.) KMF – Künstliche Mineralfasern

• Keine Übernahme am ASZ!
• Kostenpflichtige (!) Abgabemöglichkeit in Haushaltsmengen bei der Regionalen Übernahmestelle: NUA-Abfallwirtschaft GmbH Traiskirchen Wiener Neustädterstraße 141-143 A-2514 Traiskirchen
• Zu künstlichen Mineralfasern zählen z.B. Steinwolle, Glaswolle, Mineralwolle, usw. Künstliche Mineralfasern finden vor allem als Dämmstoff Verwendung. KMF sind eine Gruppe synthetisch hergestellter anorganischer Fasern, die durch unterschiedliche Düsen- oder Schleuderverfahren aus einer mineralischen Schmelze gewonnen werden.
• KMF, die vor 2002 in der EU produziert worden sind, sind aufgrund ihrer asbestähnlichen Eigenschaften den gefährlichen Abfällen SN 31437 „Asbestabfälle, Asbeststäube“ zuzuordnen. Diese Zuordnung erfolgt aufgrund der Gefahr von freiwerdenden, lungengängigen Fasern mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Als kritisch sind jene Fasern einzustufen, die eine Länge (L) > 5 μm, einen Durchmesser (D) von 3aufweisen (kritische Fasergeometrie gem. WHO Festlegung (WHO- World Health Organisation)).
• Kritisch deshalb, da diese Fasergeometrie klein genug ist, um bis in den Alveolarbereich der Lunge zu gelangen. Andererseits groß genug ist, um nicht durch körpereigene Abwehrmechanismen wieder aus der Lunge abtransportiert werden können.
• KMF, die nach 2002 in der EU produziert worden sind, können als ungefährlicher Abfall, mit der SN 31416, können übergeben werden. Verschiedene Gütezeichen kennzeichnen Mineralwolle, die als nicht krebserzeugend eingestuft wird. Diese sind auf der Internetseite von EUCEB bzw. RAL abrufbar.